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Die SYLT Freizeit ist da!

Informationstext:

Wer Lust hat, zusammen mit einer Gruppe von 24 Jugendlichen seine Ferien in Hörnum auf Sylt, einer wunderschönen deutschen Nordseeinsel zu verbringen, sollte sich schnell zu dieser Freizeit anmelden. Untergebracht sind wir im Haus Leuchtfeuer, das vom Ev. Jugendpfarramt in Plön betreut wird und in Jahr 1962 erbaut wurde. Das einfach eingerichtete Haus liegt am Nordrand von Hörnum in wunderschöner Lage, unmittelbar an den Dünen, hinter denen der Weststrand beginnt. Hörnum mit seinen ca. 900 Einwohnern ist der südlichste Ort auf Sylt. Die Insel wird dort von drei Seiten vom Meer umrahmt. Zwischen dem Brandungsstrand im Westen und dem Wattenmeer im Osten liegt der kilometerlange Sandstrand der Südspitze. Dieser war noch im 17. Jahrhundert ein Schlupfwinkel der Strand- und Seeräuber.

Fahrt: Wir werden mit einem Zug der DB ab Frankfurt, nach Westerland auf Sylt fahren und von dort mit einem Linienbus nach Hörnum (Haltestelle direkt am Haus). Die Abfahrts- und Ankunftszeiten erfährst Du auf dem Vortreffen.

Unser Haus bietet Platz für insgesamt 29 Personen: Die Jugendlichen sind in vier Sechsbettzimmern untergebracht. Es besitzt eine modern ausgestattete Selbstversorgerküche, einen kombinierten Tages- und Essraum und einen Clubraum sowie Waschräume, Toiletten und Duschen.

Da wir gemeinsam kochen werden, kann jede/r Teilnehmer:in und Betreuer:in die Gruppe mit ihren Kochkünsten verwöhnen….! Auch beim Einkaufen und Abwaschen (Spülmaschine vorhanden) kommt jede/r an die Reihe, genauso wie auch beim Reinigen des Hauses.

Über das Programm wird in der Regel gemeinsam auf der Freizeit entschieden. Das Team hat für jeden Tag etwas vorbereitet. Vorschläge von der Gruppe werden gerne aufgenommen! Bei gutem Wetter steht natürlich das Baden und der Aufenthalt am Strand im Vordergrund – hierfür gibt es aber an der rauen Nordsee keine Garantie! Geplant sind außerdem eine Fahrradtour, Shopping in Westerland, eine Wanderung um die Südspitze, ein größerer Ausflug, z.B. eine Schifffahrt oder ein Besuch des Meerwasserhallenbades, eine Wattwanderung, Spieleabende, Feierabendmahl, Sonnenuntergang am Strand, Beachvolleyball, Fußball am Strand, Hörnumrallye, Dünenfest, Parties, Kreativ-Workshops. Wünsche nehmen wir jederzeit entgegen. Es wird voraussichtlich zwei handyfreie Tage geben. An 1-2 Tagen können die Teilnehmer:innen in Kleingruppen von mindestens drei Personen ihren Ausflug/Unternehmung komplett selbst planen.

Versicherungen: Für jede/n Teilnehmer/in wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Bei Erkrankung wird die persönliche Krankenkasse der Teilnehmer:innen in Anspruch genommen.

Das Vortreffen mit allen TeilnehmerInnen und mindestens einer/m Erziehungsberechtigten findet voraussichtlich am Dienstag, 11. Juni 2023 um 19.30 Uhr statt (Bitte Termin vormerken!). Während des Vortreffens bekommt jede/r eine Checkliste als Hilfe zum Packen. Wir hoffen, dass spätestens im Juni absehbar ist, dass die Freizeit stattfinden wird – es hängt – wie in den letzten beiden Jahren - von der Corona-Lage und der Entscheidung der Hausverwaltung ab.

Zuschüsse: In sozial begründeten Fällen kann auf Antrag gerne eine Ermäßigung gewährt werden. Bitte melden Sie sich direkt bei Abgabe der Anmeldung bei Gemeindepädagogin Elke Preising oder dem zuständigen Pfarrer/Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde. 

Die Kosten

Die Jugendfreizeit Insel Sylt kostet Sie 540€. Es ist die Hin- und Rückfahrt mit der DB, die Unterkunft im Haus Leuchtfeuer in Hörnum/Sylt, Vollverpflegung, Betreuung, Ausflüge sowie Kreativmaterial enthalten.

Die Kontoverbindung erhalten Sie bei dem Vortreffen, sollten Sie sich für eine Anmeldung entscheiden.

Die Teilnahmebedingungen

1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular an die angegebenen Adressen. Sie muss von einem Erziehungsberechtigten und der Teilnehmer*n unterschrieben sein.

2. Die Durchführung der Freizeit hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Bei Nichterreichen dieser Zahl behalten wir uns eine Absage der Freizeit vor. Falls das Haus wegen der Corona-Pandemie nicht zur Verfügung stehen sollte, müssen wir die Freizeit absagen. Sie bekommen dann den schon gezahlten Teilnehmerbeitrag zurück überwiesen. Zurzeit gehen wir und die Hausverwaltung davon aus, dass die Freizeit wie im letzten Jahr stattfinden kann.

3. Nach Anmeldeschluss bekommen Sie eine Anmeldebestätigung. Wenn Sie diese und unsere Kontoverbindung erhalten haben, überweisen Sie bitte zeitnah die Anzahlung von 100,- Euro. Den Restbetrag von 440,- Euro zahlen Sie dann bitte bis spätestens 1. Juli 2023 auf das gleiche Konto ein.

4. Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers von der Freizeit wird vom Träger eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Kosten verlangt. Bei einem Rücktritt von dieser Freizeit wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach dem 1. Mai 2023 werden 100% des Gesamtpreises fällig. Wir empfehlen aus diesem Grund, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschießen. Lässt sich der Teilnehmer mit Zustimmung der Freizeitleitung durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, fallen keine Kosten an.

5. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die Vergabe der Plätze im Normalfall nach Datum der Anmeldung. Weiterhin spielt die Zimmeraufteilung nach Geschlecht eine Rolle. Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen werden bevorzugt berücksichtigt. Nach Anmeldeschluss, oder wenn alle Plätze belegt sind, erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.

6. Die Anweisungen der Freizeitleitung, die durch die gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtspflicht gebunden ist, sind von der Teilnehmer:in zu befolgen. Erhebliche Störungen können zu einem Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen. Die Kosten für die Heimreise des Teilnehmers und ggf. einer Begleitperson übernehmen die Erziehungsberechtigten. Verboten sind Waffen aller Art sowie Drogen, Alkohol und Zigaretten! Handys können mitgenommen werden – sie sollen aber bei gemeinsamen Aktivitäten wie Workshops, Mahlzeiten, Abendprogramm ausgeschaltet sein.

7. Jedem/r Teilnehmer:in werden Spaziergänge, Einkäufe und Besichtigungen innerhalb einer kleinen Gruppe ohne Aufsichtsperson grundsätzlich gestattet, wenn nicht die Erziehungsberechtigten schriftlich andere Anweisungen erteilen.

8. Zur Freizeit muss ein gültiger Kinderausweis bzw. Reisepass oder Personalausweis, ein Impfpass (Kopie) und eine gültige Krankenkarte/Krankenschein mitgeführt werden. Evtl. wird auch das Schultestheft (Corona) benötigt, oder wir werden regelmäßig vor Ort Coronatests durchführen lassen – je nach aktueller staatlicher Regelung (aktuelle Infos gibt es beim Vortreffen).

9. Die Veranstalter und ihre Freizeitleiter übernehmen keine Haftung für die von Teilnehmern mitgeführten Wertsachen (z.B. Handy, Fotoapparat, Schmuck).

10. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass der/die Teilnehmer*in die Fahrt nur dann antritt, wenn er/sie am Abreisetag frei von ansteckenden Krankheiten ist.

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